In diesem Kapitel lernen Sie die Grundlagen des Systems der dualen Berufsausbildung in Deutschland kennen. Sie kennen die wichtigsten Grundsätze und Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, wissen, wie ein Berufsausbildungsverhältnis beendet werden kann, und verstehen die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb durch den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages eingegangen sind.
Nach der Schule beginnt für viele die Berufsausbildung. Dieser Abschnitt des Arbeitslebens ist in Deutschland mit einem dualen System aus fachpraktischen Anteilen im Betrieb und fachtheoretischen Anteilen in der Berufsschule aufgebaut. Die Ausbildung erfolgt somit an zwei Lernorten.
Die Grundlage dafür bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Damit werden deutschlandweit die Qualität und die Einheitlichkeit der Ausbildungsinhalte gewährleistet. Bei einer Ausbildung in einem handwerklichen Betrieb müssen zudem die gesetzlichen Bestimmungen der Handwerksordnung beachtet werden.
Neben den betriebseigenen Ausbildungsordnungen sowie den landesweit gültigen Lehrplänen wird die Ausbildung zudem durch die jeweils zuständigen Kammern überwacht.
Auf Grund des hohen Stellenwertes, den die berufliche Bildung in Deutschland genießt, wurde das Vertragsrecht für Berufsausbildungsverhältnisse durch den Gesetzgeber eingeschränkt. Ein Ausbildungsvertrag muss zwingend in Schriftform eingegangen werden, da er ansonsten ungültig ist.
Nach Vertragsabschluss muss der Ausbildungsbetrieb den Vertrag, ein ärztliches Attest über eine Erstuntersuchung sowie weitere Nachweise über die Vorbildung bei der zuständigen Kammer einreichen.
Der Berufsausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden abgeschlossen. Sofern dieser noch nicht volljährig ist, muss der gesetzliche Vertreter dieser Person ebenfalls unterschreiben. Grundsätzlich dürfen nur die Betriebe ausbilden, die mindestens eine Person mit einer bestandenen Ausbilder-Eignungsprüfung nachweisen können. Mit Ausnahme zulassungsfreier Handwerksbetriebe ist bei einer Ausbildung im Handwerk zudem die bestandene Meisterprüfung vorgeschrieben.
In einem Berufsausbildungsvertrag müssen mindestens Angaben zu den folgenden Punkten enthalten sein:
Über dem Berufsausbildungsvertrag steht die Ausbildungsordnung. In ihr sind die in Deutschland staatlich anerkannten Ausbildungsberufe geregelt. Ebenfalls enthält sie für alle ca. 340 Ausbildungsberufe Ausbildungsrahmenpläne.
Ganz am Anfang der Ausbildung steht die Probezeit, die zwischen einem und vier Monaten dauern kann. In dieser Zeit kann der abgeschlossene Berufsausbildungsvertrag von beiden Vertragspartnern grundlos gekündigt werden. Zweck der Probezeit ist das Kennenlernen von Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.
Ist die Probezeit abgelaufen, kann der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund (z.B. Diebstahl von Betriebseigentum, schweres Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten) fristlos kündigen. Möchte der Auszubildende seine Ausbildung beenden, muss er dagegen eine Frist von vier Wochen einhalten. Eine Kündigung muss immer schriftlich und begründet erfolgen.
Die Berufsausbildung endet nach der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit. Wird die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit absolviert und bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit der Mitteilung des Prüfungsergebnisses.
Das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) regelt die grundsätzlichen Rechte und Pflichten sowohl für den Ausbildungsbetrieb als auch für den Auszubildenden. Hierbei gilt: Die Rechte des Einen ergeben die Pflichten des Anderen.
Der Ausbildungsbetrieb hat die folgenden Pflichten:
Der Auszubildende hat die folgenden Pflichten: